Sicherheitsbeleuchtung & Notbeleuchtung
Fällt bei einem Stromausfall oder im Brandfall das Licht aus, übernimmt die Sicherheitsbeleuchtung: Sie hält Rettungswege sichtbar und leitet Menschen sicher aus dem Gebäude. Wir planen, installieren und warten Ihre Anlage nach DIN EN 1838 und ASR A3.4/3.
Licht, wenn sonst nichts mehr geht
Bei Netzausfall oder im Brandfall bleiben Flure, Treppenräume und Notausgänge oft als Erstes im Dunkeln – genau dann, wenn Orientierung über Leben und Sicherheit entscheidet. Eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung springt automatisch ein und beleuchtet Rettungswege und Sicherheitszeichen so lange, wie es die Evakuierung erfordert.
- Planung nach DIN EN 1838 & ASR A3.4/3 – abgestimmt auf Fluchtwegplan und Nutzung des Gebäudes.
- Rettungswegleuchten & beleuchtete Sicherheitszeichen für Flure, Treppenräume und Notausgänge.
- Einzelbatterie- oder Zentralbatterie-Systeme – je nach Gebäudegröße und Anforderung.
- Wiederkehrende Prüfung & Wartung nach DIN VDE 0108-100, inklusive Dokumentation.
Warum Sicherheitsbeleuchtung Pflicht sein kann
Rettungswege sichtbar halten
Ohne Licht ist ein Fluchtweg im Ernstfall kaum zu finden. Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass Rettungswege und Notausgänge auch bei Stromausfall erkennbar bleiben.
Gesetzliche Anforderung
Arbeitsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung und Bauordnung schreiben in vielen Gebäudetypen eine funktionsfähige Sicherheitsbeleuchtung verbindlich vor.
Zusammenspiel mit BMA & RWA
Als Ergänzung zu Brandmeldeanlage und Rauchabzug macht Sicherheitsbeleuchtung Ihr Brandschutzkonzept vollständig – wir stimmen alle Gewerke aufeinander ab.
Auch Notbeleuchtung muss regelmäßig geprüft werden
Sicherheitsbeleuchtung läuft im Alltag meist unbemerkt mit – Akkus altern trotzdem, Leuchtmittel fallen aus, Ladegeräte können defekt sein. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die Funktionsfähigkeit regelmäßig prüfen und dokumentieren zu lassen.
- Wiederkehrende Prüfung von Batteriekapazität, Leuchtmitteln und Umschaltung.
- Dokumentation für Sachverständige, Behörden und Versicherer.
- Instandsetzung auch an Anlagen, die ein anderer Betrieb errichtet hat.